Fragen & Antworten

FAQ Kunden
Auf welcher Rechtsgrundlage stellen Sie mir Zeitarbeitspersonal zur Verfügung?

Die Rechtsgrundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Bei wem sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt, die wir über EPOS rekrutieren?

Das hängt von dem Beschäftigungsmodell ab, das Sie für Ihr Unternehmen gewählt haben. Bei der Arbeitnehmerüberlassung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei EPOS angestellt. Mit einem festen Arbeitsvertrag, inklusive aller üblichen Sozialleistungen. Sie müssen sich nicht um die Personalverwaltung kümmern und zahlen uns lediglich die vereinbarte Gebühr für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Wenn Sie Ihr Personal über die Personalvermittlung oder Direct Search finden, sind Sie der Arbeitgeber. EPOS übernimmt in diesem Fall den Rekrutierungsprozess. Je nach Auftragsumfang reicht der von der Identifikation über die Auswahl von geeignetem Personal bis hin zum Vertragsabschluss.

Hat EPOS die notwendige Lizenz zur Überlassung von Zeitarbeitskräften?

Ja, wir sind lizenzsiert durch die Bundesagentur für Arbeit und im Besitz der entsprechenden Erlaubnisurkunde mit der unbefristeten Genehmigung für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.

Können wir jede EPOS-Geschäftsstelle kontaktieren, wenn wir Personal aus einem der Kompetenzbereiche suchen? Oder gibt es da bestimmte Zuständigkeiten?

Unabhängig davon, aus welchem Fachbereich Sie Personal benötigen: Sie können sich jederzeit an die Geschäftsstelle Ihrer Wahl wenden.

Was passiert, wenn uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gefallen, die uns EPOS bereitgestellt beziehungsweise vermittelt hat?

Wenn wir Ihnen Personal über die Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung stellen, haben Sie das Recht, einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzulehnen oder sie jederzeit auszutauschen. Vermitteln wir Ihnen Personal, das bei Ihnen fest angestellt wird, gehen sämtliche Arbeitgeberpflichten auf Sie über.

Wie finden wir bei EPOS geeignetes Personal?

Der einfachste Weg ist die Kontaktaufnahme zu einer unserer Geschäftsstellen. Dort wird man Ihnen kompetent weiterhelfen. Unsere Berater definieren gemeinsam mit Ihnen Ihren konkreten Personalbedarf und werden dann eine maßgeschneiderte Lösung erarbeiten. Alternativ können Sie das Kontaktformular im Kundenportal unserer Webseite nutzen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Wie lange können die Einsätze von Zeitarbeitnehmerinnen beziehungsweise Zeitarbeitnehmern in unserem Unternehmen dauern?

Das richtet sich ganz nach Ihren Anforderungen. Ob Tage, Wochen oder mehrere Monate: Wir richten uns nach Ihnen.

Wir benötigen Personal mit unterschiedlichen Qualifikationen an mehreren Standorten. Müssen wir uns jeweils an die EPOS-Geschäftsstelle in Standortnähe wenden?

Nein, das müssen Sie nicht. Sie können sich vertrauensvoll an eine Geschäftsstelle Ihrer Wahl wenden, zum Beispiel an die in der Nähe Ihrer Unternehmenszentrale. Dort wird man Ihnen umfassend zur Seite stehen und Ihren gesamten Personalbedarf koordinieren.

Wissen wir als EPOS-Kunde im Voraus, welche Kosten auf uns zukommen?

Ja. Sie bekommen von uns ein exaktes und verbindliches Angebot, das Ihnen sämtliche Honorare für unsere Dienstleistungen nennt. Gleiches gilt für die Bereitstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.